Bei einer archäologischen Ausgrabung durch eine Fachfirma handelt es sich meist um eine Verursachermaßnahme. Dabei wird die gesamte zu bebauende Projektfläche im Vorfeld einer Baumaßnahme untersucht. Archäologische Funde und Befunde werden während der Ausgrabung gemäß den Richtlinien des jeweiligen zuständigen Bodendenkmalamtes freigelegt, analog und digital dokumentiert und gegebenenfalls geborgen. Nach Beendigung der Ausgrabung wird das Projektareal für darauffolgende Bautätigkeiten freigegeben.