Mit Beendigung einer Ausgrabung erfolgt die Erstellung eines umfassenden Abschlussberichtes der gesamten Maßnahme. Dafür wird das Fundmaterial gesichtet, gereinigt, inventarisiert und bestimmt. Die Zeichnungen und das Fotomaterial werden ausgewertet und die tachymetrischen Meßdaten der archäologischen Befunde werden in eine Deutsche Grundkarte eingetragen. Auswertung und Dokumentation erfolgen nach den Richtlinien des zuständigen Amtes für Bodendenkmalpflege.